
Wer für sein Auto noch keine endgültige Zulassung hat, darf in der Zwischenzeit nicht einfach mit dem Überführungs-Schild ins Kino fahren. Eine solche „zweckfremde Benutzung“ stellt ein klares Vergehen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung dar. Diese Auffassung hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten und ein Bußgeld von 90 Euro bei einer derartigen Spritztour für angemessen erklärt (Az. […]